Wer einen Wintergarten bauen möchte, der benötigt dafür eine Baugenehmigung. Es handelt sich dabei um eine Veränderung, für die eine Genehmigung beantragt werden muss. Der Wintergarten wird im Baurecht genauso behandelt, als ob es sich um einen gemauerten Anbau handeln würde. Sollte man keine Genehmigung für seinen Wintergarten haben, so kann es zu einer Anzeige kommen. Im schlimmsten Fall muss der gebaute Wintergarten wieder abgerissen werden und man bekommt noch eine deftige Geldstrafe. Die Ämter in den jeweiligen Kommunen und Städten erteilen dazu gern Auskunft. Die letzte Entscheidung, wie und ob ein Wintergarten gebaut wird, kommt in jedem Fall von der Baubehörde. Eine Ablehnung, für den Bau eines Wintergartens, kann durchaus auch einmal vorkommen. Dann ist ein zusätzlicher Wintergarten Anbau nicht in dem Bebauungsplan vorgesehen. Ein Wintergarten muss in jedem Fall aber auch die Grenzen zu den Nachbargrundstücken einhalten. Diese Grenze liegt bei drei Metern. Diese Trennung muss unbedingt beachtet werden.
Bei einer Baubehörde sollten sich die zukünftigen Wintergarten Besitzer unbedingt erkundigen, ob ein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist. In diesem Fall braucht man keine Baugenehmigung für den Wintergarten. In der Regel sind die Wintergarten Anbauten aber Genehmigungspflichtig. Sollte man den Wintergarten nicht allein bauen, so braucht man einen Architekten. Dieser kann einem auch schon fehlende Auskünfte erteilen, da sich Architekten täglich mit solchen Dingen befassen. Die wichtigsten Fragen, die man sich stellen muss, um einen Wintergarten zu bauen, sind die ob man spezielle Bauformen einhalten muss, ob die Grenzen einzuhalten sind oder ob es Vorschriften bei dem Bau auf dem Grundstück gibt.